Denkmalschutzimmobilien sind baugeschichtlich sehr wertvoll und stehen hoch im Kurs
„Alte Häuser sind Lebensräume und sie erzählen Geschichten, die noch nicht zu Ende sind.“ – Denkmalschutzimmobilien finden ihre erhaltenswerte Berechtigung entweder aus historischen, architektonischen, wissenschaftlichen, technischen oder städtebaulichen Gründen.
Die Öffentlichkeit hat ein starkes Interesse an dieser Erhaltung und Belebung. In der Assoziation der Bevölkerung werden Denkmalimmobilien gleich gesetzt mit großen, luxuriösen Gebäuden mit imposanten, hohen Räumen und dem speziellen angehauchten Charme vergangener Zeiten. Der Trend zu Denkmalschutzimmobilien wächst und steht sehr hoch im Kurs, denn die Vorstellungen sind nicht nur richtig, sondern absolut berechtigt, Denkmalschutzimmobilien sind Schmuckstücke.
Das Jugendstilhaus oder das innerstädtische Fachwerkhaus hat es Ihnen angetan? Es gefällt und entspricht genau Ihren Vorstellungen, Nutzungsbedingungen und Wohnwünschen? Warum zögern? Denkmalschutzimmobilien bedeuten nicht nur „Papierkrieg“, weil alle Arbeiten, Modernisierung, Instandsetzung und Renovierung durch behördliche Auflagen vorgeschrieben sind, sondern die Gestaltungsfreiheit wird auch eingeengt. Genau das mag abschrecken, aber der Mehrgewinn mit einer Denkmalschutzimmobilie wiegt all diesen Mehraufwand locker auf.
Denkmalschutzimmobilien leisten mehr für die Investoren
Vater Staat lässt sich nämlich die Renovierung von Baudenkmälern etwas kosten. Auch das Finanzamt hat ein Interesse am alten Kulturgut und bietet für Kapitalanleger, die sich für die Sanierung einer Denkmalschutzimmobilie entscheiden, nicht unerhebliche Steuervorteile. Der Bund hat hier zwar im Wesentlichen nur eine Mitfinanzierungskompetenz aus der Natur der Sache bei der Erhaltung und Restaurierung von national wertvollen Kulturdenkmälern oder aufgrund spezieller Rechtsvorschriften, wie beispielsweise dem Einigungsvertrag oder Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen. Aber seit 1950 fördert der Bund aus seinem Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler” die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten, wenn sie herausragende kulturelle, politische, geschichtliche, architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche Leistungen des Gesamtstaates deutlich machen oder für die kulturelle oder historische Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften entscheidend sind. Insbesondere seit dem 01.01. 2006 sind Denkmalschutzimmobilien die lukrativste Kapitalanlage im Immobilienbereich, denn im Vergleich zu Neu- oder Altbauten werden denkmalgeschützte Gebäude am höchsten gefördert, der Mehraufwand für die Modernisierung eines denkmalgeschütztes Haus soll somit kompensiert werden. Von 1950 bis 2007 wurden aus diesem Programm über 500 Kulturdenkmäler mit insgesamt rund 280 Millionen Euro gefördert.
Begehrte Wohnobjekte
Durch ihren Zauber und die oftmals sehr günstige Lage sind Denkmalschutzimmobilien das begehrteste Wohnobjekt vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Tage und dies sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Einer Studie zu folge liegt der eindeutige Trend darin, dass 90% aller Städter ein denkmalgeschütztes saniertes und modernisiertes Haus einer Neubauwohnung vorziehen und zudem gerne bereit sind, dafür höhere Mieten zu bezahlen.