Zweiter Teil: Über den Sinn der Kirche als Bau

Für kirchliche Baudenkmale besteht Fürsorgepflicht. Nach § 6 DSchG BW sind die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen verpflichtet, ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren pfleglich zu behandeln. Eric Mozanowski erläuterte im ersten Teil „Über den Sinn der Kirche als Bau“, dass ein Denkmal oftmals mehrere geschichtliche Epochen durchlaufen hat, diese sind an den Altersspuren der […]